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   BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87   

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BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87 (https://dejure.org/1990,2506)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1990 - 1 BvR 717/87 (https://dejure.org/1990,2506)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1990 - 1 BvR 717/87 (https://dejure.org/1990,2506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2
    Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Auflösung von Arbeitsverhältnis: Evangelischer Pastor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Arbeitsverhältnis - Kirche - Auflösung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2053
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 70, 288 [294]; st. Rspr.).

    Ob dabei das einfache Recht in jeder Hinsicht richtig angewandt worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu überprüfen (vgl. BVerfGE 70, 288 [294]).

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Die Begründungspflicht erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist die Rechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs gerügt wird (vgl. BVerfGE 9, 109 [114 f.]; 18, 85 [89]. Aus dem Sachvortrag muß sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung eines Grundrechts oder eines grundrechtsgleichen Rechts ergeben (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 28, 17 [19]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Die Begründungspflicht erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist die Rechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs gerügt wird (vgl. BVerfGE 9, 109 [114 f.]; 18, 85 [89]. Aus dem Sachvortrag muß sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung eines Grundrechts oder eines grundrechtsgleichen Rechts ergeben (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 28, 17 [19]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Erhebliche Beweisanträge müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 69, 145 [148] m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Der Gesetzgeber ist an den allgemeinen Gleichheitssatz in dem Sinne gebunden, daß er weder wesentlich Gleiches ungleich noch wesentlich Ungleiches gleich behandeln darf (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Art. 3 Abs. 1 GG ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Grad und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 78, 232 [247]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Die Begründungspflicht erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist die Rechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs gerügt wird (vgl. BVerfGE 9, 109 [114 f.]; 18, 85 [89]. Aus dem Sachvortrag muß sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung eines Grundrechts oder eines grundrechtsgleichen Rechts ergeben (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]; 28, 17 [19]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 72, 119 [121]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 70, 288 [294]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Schließt der Betriebszweck die Verfolgung einer grundrechtlich gewährleisteten Tendenz ein und ergeben sich hieraus besondere Anforderungen an das Verhalten oder die Person des Arbeitnehmers, kann daraus ein gestärktes Interesse des Arbeitgebers an der Vertragsauflösung folgen (BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 - 9. Februar 1990 - 1 BvR 717/87 - EzA KSchG § 9 nF Nr. 36).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    In Betracht kommen - ausgehend von einer individuellen Würdigung des Betriebszwecks (BVerfG 9. Februar 1990 - 1 BvR 717/87 - EzA KSchG nF § 9 Nr. 36) - insbesondere: Das Verhältnis zum Arbeitgeber, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seine Leistungen, Eignung, Stellung im Betrieb und das Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern (s. schon BAG 14. Oktober 1954 - 2 AZR 34/52 - BAGE 1, 152; zuletzt Senat 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 2 c der Gründe).
  • BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 273/03

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Kündigungsschutz - Außerordentliche

    Schließt der Betriebszweck die Verfolgung einer grundrechtlich gewährleisteten Tendenz ein und ergeben sich hieraus besondere Anforderungen an das Verhalten oder die Person des Arbeitnehmers, kann daraus allerdings ein gestärktes Interesse des Arbeitgebers an der Vertragsauflösung folgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1990 - 1 BvR 717/87 -, NJW 1990, S. 2053).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.04.2002 - 15 Sa 125/01

    Außerordentliche Kündigung eines nach Kirchenrecht unkündbaren Arbeitnehmers;

    Ohne Erfolg verweist der beklagte Kirchenbezirk auf einen Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 9. Februar 1990 (Az: 1 BvR 717/87, abgedruckt EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 36 = NJW 1990, 2053).
  • LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16

    Kantor; Kirchengemeinde; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.02.1990 - 1 BvR 717/87).
  • LAG Thüringen, 11.11.2008 - 7 Sa 4/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausübung einer arbeitsvertraglich

    Richtig ist, dass das BVerfG (Beschluss vom 09.02.1090, 1 BvR 717/87, EzA Nr. 36 zu § 9 KSchG n.F.) das Interesse einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde an der Glaubwürdigkeit ihres Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit als besonderes Schutzgut anerkannt hat.
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